Page 7 - A205-Flipbook
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 Versteigerungsbedingungen\u000A1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Auftrag und f\u00FCr Rechnung der Eigent\u00FCmer. 2. Die Mindeststeigerung betr\u00E4gt\u000AFB-V-010-01v19022019\u000A= \u20AC 1.000.\u2013 = \u20AC 5.000.\u2013 = \u20AC 10.000.\u2013\u000Abis \u20AC 100.\u2013 bis \u20AC 200.\u2013 bis \u20AC 500.\u2013\u000A= \u20AC 5.\u2013\u000A= \u20AC 10.\u2013\u000A= \u20AC 20.\u2013\u000Abis \u20AC 1.000.\u2013 = bis \u20AC 5.000.\u2013 = bis \u20AC 20.000.\u2013 =\u000A\u20AC 50.\u2013 \u20AC 100.\u2013 \u20AC 500.\u2013\u000Abis \u20AC 50.000.\u2013 bis \u20AC 100.000.\u2013 ab \u20AC 100.000.\u2013\u000A3. Die im Katalog genannten Preise sind Startpreise in Euro.\u000AUntergebote k\u00F6nnen nicht ber\u00FCcksichtigt werden. Die Abbildungen in Katalogen und im Internet sind nicht ma\u00DFstabsgetreu, teils stark vergr\u00F6\u00DFert und trotz h\u00F6chster Sorgfalt nicht farbverbindlich.\u000A4. Anwesende Bieter haben vor der Versteigerung eine Anmeldung auszuf\u00FCllen, die erforderliche pers\u00F6nliche Daten enth\u00E4lt. Geboten wird nur mit der danach ausgeh\u00E4ndigten Bieterkarte. Schriftliche Gebote, die nicht 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen, werden nur unter dem Vorbehalt der korrekten Ausf\u00FChrung angenommen. Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher Gr\u00FCnde oder mangelndem Bonit\u00E4tsnachweis ablehnen sowie Personen ohne Angabe von Gr\u00FCnden von der Versteigerung ausschlie\u00DFen.\u000A5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den H\u00F6chstbietenden. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Geboten erh\u00E4lt das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag, sofern kein Saalbieter das Gebot \u00FCbersteigert. Bei Meinungsverschiedenheiten \u00FCber den Zuschlag, oder wenn ein Gebot \u00FCbersehen wurde, wird das Los erneut ausgeboten. Der Versteigerer ist berechtigt, Lose zu vereinen, zu trennen, au\u00DFerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zur\u00FCckzuziehen. Das Auktionshaus ist berechtigt, Lose unter dem Limitpreis f\u00FCr den Einlieferer zur\u00FCckzukaufen.\u000A6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortiger Zahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand unmittelbar, das Eigentum jedoch erst nach vollst\u00E4ndiger Bezahlung auf den Erwerber \u00FCber (\u00A7 455 BGB).\u000A7. K\u00E4ufer haben auf die Zuschlagssumme ein Aufgeld von 20 % plus MwSt. zu entrichten. Fernbieter zahlen zus\u00E4tzlich eine Versandpauschale von \u20AC 8,70 sowie 1 % f\u00FCr Versicherung, jeweils plus MwSt. F\u00FCr gro\u00DFe oder schwere Teile sowie Auslandsversand gelten abweichende Tarife. Nahezu alle angebotenen Artikel stammen von privaten Einlieferern oder sind differenzbesteuert und werden ohne Aufschlag von Mehrwertsteuer verkauft. Ausnahmen sind deutlich gekennzeichnet. Lediglich auf die Provision, Versicherung, Versandspesen usw. wird Mehrwertsteuer erhoben.\u000A8. Anwesende K\u00E4ufer m\u00FCssen am Versteigerungstag bar, Fernbieter innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung auf das angegebene Konto \u00FCberweisen. Unsere Rechnungen stehen unter dem Vorbehalt der Nachpr\u00FCfung und Korrektur. Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des K\u00E4ufers. Versand und Versicherung erfolgen schnellstens auf Kosten des Erwerbers. Ausl\u00E4ndische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes.\u000A9. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug haftet der K\u00E4ufer f\u00FCr alle daraus entstandenen Sch\u00E4den. Der Versteigerer kann in diesem Fall entweder Erf\u00FCllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterf\u00FCllung verlangen. Im letztgenannten Fall geht der K\u00E4ufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig. Der Gegenstand kann auf Kosten des K\u00E4ufers nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der erste K\u00E4ufer f\u00FCr den Ausfall. Auf einen Mehrerl\u00F6s hat er keinen Anspruch. Bei Zahlungsverzug oder Vorschusszahlungen werden 1 % Zinsen pro angefangenem Monat berechnet.\u000A10. Die Auktionsware kann vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und gepr\u00FCft werden und wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befindet. Die Beschreibungen im Katalog sind nach bestem Wissen und Gewissen durchgef\u00FChrt. Sie entsprechen den Angaben des Einlieferers und k\u00F6nnen in Teilen oder g\u00E4nzlich durch Erkenntnisse, die uns derzeit nicht zug\u00E4nglich sind oder uns nach der Versteigerung erreichen, einen anderen Sachverhalt ergeben. Auf keinen Fall stellen sie eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der \u00A7\u00A7 434\u000Aund 459ff BGB dar und begr\u00FCnden keine Rechts- oder Sachm\u00E4ngelhaftung. Dies gilt insbesondere f\u00FCr m\u00F6gliche F\u00E4lschungen oder Plagiate. Liegt ein Sachverst\u00E4ndigengutachten vor, so ist dies in der jeweiligen Beschreibung erw\u00E4hnt. Anwesende Bieter kaufen grunds\u00E4tzlich \u201Ewie besichtigt\u201C oder \u201Ewie h\u00E4tte besichtigt werden k\u00F6nnen\u201C. Die Verj\u00E4hrungsfrist bei gebrauchter Auktionsware betr\u00E4gt ein Jahr. Alte Uhren und alter Schmuck werden als Antiquit\u00E4ten und nicht als Gebrauchsgegenst\u00E4nde verkauft. Bei gebrauchten und antiken Uhren wird keine Garantie f\u00FCr Gangdauer und Ganggenauigkeit gegeben, da diese als Antiquit\u00E4ten und nicht als Zeitmesser angeboten werden. Die Angaben zu den Steinen in den Schmuckobjekten sind sorgf\u00E4ltig gesch\u00E4tzt, da die Steine in gefasstem Zustand beurteilt wurden. Wenn Sie in unserer Auktion erworbene Diamanten und Edelsteine an einen Grading Service oder \u00E4hnliche Institutionen geben, \u00FCbernehmen wir keine Garantie, dass die Objekte entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Durch den Ersteigerer nach Erhalt ver\u00E4ndertes Ersteigerungsgut (z.B. gereinigt, bearbeitet, Reparatur oder Reparaturversuch, ausfassen von Steinen o.\u00E4.) ist von jeder Reklamation ausgeschlossen.\u000A11. Der K\u00E4ufer ist zur Pr\u00FCfung der Auktionsware verpflichtet. Offensichtliche M\u00E4ngel m\u00FCssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware in Textform dem Auktionshaus eingereicht werden - ma\u00DFgebend ist die Absendung der Beanstandung. Bei Lots usw. verstehen sich Mengenangaben immer als \u201ECirca\u201C, auch wenn dies im Einzelfall nicht ausdr\u00FCcklich gesagt ist.\u000A12. Die Haftung auf Schadenersatz beschr\u00E4nkt sich auf die F\u00E4lle grobfahrl\u00E4ssigen oder vors\u00E4tzlichen Handelns des Einlieferers oder eines gesetzlichen Vertreters, Angestellten oder Erf\u00FCllungsgehilfen des Auktionshauses.\u000A13. Lederarmb\u00E4nder von gesch\u00FCtzten oder gef\u00E4hrdeten Arten, wie beispielsweise Alligator, Krokodil oder Echse, werden nur zu Abbildungszwecken im Katalog und auf unserer Website verwendet. Die Armb\u00E4nder werden nicht zusammen mit der Armbanduhr verkauft Wir behalten uns das Recht vor, diese Armb\u00E4nder vor dem Versand zu entfernen.\u000A14. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Kaufgeldr\u00FCckst\u00E4nde in eigenem Namen einzuziehen und einzuklagen.\u000A15. Erf\u00FCllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschlie\u00DFlich deutsches Recht. Die Vorschriften des internationalen Kaufrechts sowie des\u000AUN-Abkommens (CISG) finden keine Anwendung.\u000A16. Durch die Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines m\u00FCndlichen oder schriftlichen Gebotes werden diese Versteigerungsbedingungen ausdr\u00FCcklich anerkannt. Werden m\u00FCndliche oder telefonische Gebote nicht rechtzeitig schriftlich best\u00E4tigt, gehen eventuelle Irrt\u00FCmer zu Lasten des Auftraggebers. Sie k\u00F6nnen nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden.\u000A17. Die Auktionsbedingungen gelten in gleicher Form, mit Ausnahme des Zahlungsverkehrs, auch f\u00FCr den Nachverkauf. Hier verzichtet der K\u00E4ufer ausdr\u00FCcklich auf eine Annahmeerkl\u00E4rung des Auktionshauses (\u00A7151 BGB).\u000A18. Einlieferer, Versteigerer sowie Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig \u00E4u\u00DFern, Gegenst\u00E4nde aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsb\u00FCrgerlichen Aufkl\u00E4rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung, der milit\u00E4rhistorischen und uniformkundlichen Forschung oder \u00E4hnlichen Zwecken anzubieten oder zu erwerben (\u00A7\u00A7 86, 86a StGB).\u000A19. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die G\u00FCltigkeit der \u00FCbrigen davon unber\u00FChrt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die rechtlich zul\u00E4ssig ist und wirtschaftlich dem gewollten Zweck am n\u00E4chsten kommt.\u000A20. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen und Katalogbeschreibungen ist rechtsg\u00FCltig.\u000ACortrie Uhren- und Schmuckauktionen 5\u000A 


































































































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